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Erklärung zur Barrierefreiheit


Das Max Ernst Museum vor blauem Himmel

Foto: LVR-Zentrum für Medien und Bildung / Dominik Schmitz

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite „ Externer Link Max Ernst Museum Brühl des LVR “ mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt – eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen auch Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.

Insbesondere gibt es folgende Defizite:

  • Beim Videoplayer fehlt die ARIA-Auszeichnung des Lautstärkereglers, konkret wurde dem Button „Lautstärkeregler“ seine Rolle nicht korrekt zugewiesen.
  • Beim Videoplayer kann die Lautstärke nicht über die Tastatur bedient werden. Außerdem kann die Darstellung der zuschaltbaren Untertitel nicht verändert werden.
  • Fehlender Alternativtext bei Vorschaubild des Videoplayers
  • Nicht alle PDFs auf der Website sind barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 24. August 2020 erstellt. Sie wurde zuletzt am 6.11.2023 überprüft.

Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer Selbstbewertung durch das LVR-Zentrum für Medien und Bildung am 06.08.2019.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit dem Max Ernst Museum Brühl des LVR aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte an . Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson im LVR-Zentrum für Medien und Bildung:
Ralf Nussbaum

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Link Datenschutzhinweise .

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Externer Link Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite „ Externer Link Max Ernst Museum Brühl des LVR “ vom Max Ernst Museum Brühl des LVR keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

Externer Link Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen